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Bundesverband Ausbeultechnik und Hagelinstandsetzung e.V.

Haus des Kfz-Gewerbes
Obentrautstr. 16-18
10963 Berlin

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NEWSLETTER – Dezember 2021

Liebe Verbandsmitglieder, liebe PDR-Community

nach einem fast hagelfreien Jahr, vielen Einschränkungen durch die Pandemie und fehlenden Branchenevents, startetet die Saison 2021 mit einigen kleinen Hagelereignissen im Westen. Dann plötzlich im neuen und ungewohnt starken Ausmaß und Häufigkeit, nicht nur im gesamten Süden Deutschlands, sondern in ganz Europa!

Zu den bekannten Herausforderungen kamen nun für die meisten ganz neue dazu. Innerhalb von 14 Tagen sollen über 150.000 Fahrzeuge beschädigt worden sein. Diese sind über ganz Süddeutschland verteilt und mussten zügig unter Coronabedingungen, teils mit ganz neuen Konzepten und Abläufen begutachtet und repariert werden.

Moderne Fahrzeuge und Lacke sind bereits bekannte Hürden bei der Instandsetzung und dem Handling der Schäden, ebenso wie die steigende Zahl von Elektro- und Hybridfahrzeugen. Vor allem die Digitalisierung und Automatisierung der Prozesse hat in Verbindung mit zum Teil enorm starken Schäden gezeigt wo noch nachgebessert werden muss. Uns erreichten unzählige Fragen zu einem unserer Topthemen, nämlich der Schadenkalkulation.

Egal ob Versicherer, Sachverständige, Werkstätten, Dienstleister oder Dellentechniker – alle hatten die Herausforderungen der Schadenbewertung und Abwicklung unterschätzt und sich so oft an den Verband gewendet noch nie zuvor! 2021 hätten wir allein hierfür jemanden in Vollzeit beschäftigen können. Bei den Anfragen, war wirklich alles dabei. Angefangen bei Verständnisfragen zu den Kalkulationsvorgaben und dessen Anwendung, über fachliche Fragen zu komplexen Schadensbildern, bis hin zu Rechnungsprüfern und systemseitigen Problemen. Hierbei freuen wir uns auch über sehr viel positives Feedback zu unserer Verbandsarbeit, den Ansatz einheitliche und transparente Bewertungsrichtlinien umzusetzen und praktikable Hilfen zur Verfügung zu stellen.

Auf der anderen Seite haben wir leider auch viele Rückfragen und Hinweise bekommen, über Marktbegleiter und Akteure, die negativ auffallen bei Schadenerweiterungen und Kalkulationen der Hagelschäden. Hier wird teilweise maßlos übertrieben und verschiedene Methoden werden vermischt. Oft leider unter dem Vorwand nach BVAT – Vorgaben zu agieren. Bei fast jedem Fall waren dies wilde Kostenvoranschläge und Rechnungen von Personen und Firmen die weder Mitglied im Verband sind, noch jemals eine der dazugehörigen Schulungen besucht haben. Die uns bekannten Vorfälle, konnten alle zielführend geklärt werden, vermutlich gibt es aber unzählige solcher Fälle.

Diese schaden nicht nur dem Image des BVAT, sondern besonders unserer gesamten Branche. Deshalb möchten wir an dieser Stelle nochmal darauf hinweisen, wie wichtig es für alle Beteiligten ist gemeinsam gegen solche „schwarzen Schafe“ vorzugehen und solche Machenschaften zu unterbinden, denn es schadet uns allen. Umso wichtiger bleibt es, dass der Verband weiterwächst und immer mehr Mitglieder einheitliche und faire Umsetzungswege in der Praxis umsetzen und leben.

Natürlich haben wir dabei auch Themen und Fragen gesammelt, die noch weitere Arbeit für die Arbeitskreise bedeutet. Nicht alle Fragen rund um die Hagelschäden sind eindeutig in den Vorgaben geklärt. Dies gilt es nun nachzuholen und im Idealfall in allen gängigen Systemen am Markt zu vereinheitlichen, auch dazu hat es dieses Jahr viele neue Gespräche mit den verschiedenen Betreibern gegeben, welche zum Teil sich aktiv an den zuständigen Arbeitskreisen beteiligen werden. Diese werden vorrausichtlich im Februar 2022 wieder aktiv weiterarbeiten und ihre Ergebnisse im Anschluss dann in der Hauptversammlung 2022 zu der wir fristgerecht einladen, präsentieren. Im Anbetracht der aktuellen Lage „2G/2G+ in der Covid-19-Pandemie“ ist das Format der Hauptversammlung noch nicht abschließend entschieden. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass sich die Lage im 1. Quartal 2022 entspannt.

Vielen Dank an dieser Stelle an die zahlreichen Helfer und Unterstützer ohne die wir nicht halb so schnell und erfolgreich gewesen wären! GEMEINSAM SIND WIR STARK!

Weiterhin möchten an dieser Stelle allen Mitgliedern und Brancheninteressierten mitteilen, dass der BVAT einen Standplatz auf der IASRE vom 04. – 05. März 2022 reserviert hat und alle schon heute bittet sich dieses Wochenende freizuhalten um zum einen die Vielfalt der Aussteller für Unternehmenskontakte zu nutzen und zum anderen sich die Gelegenheit nicht entgehen zu lassen sich dort vor Ort mit allen Beteiligten auszutauschen. Genauere Informationen folgenden rechtzeitig auf den bekannten Kanälen, sobald der Veranstalter IASRE sich uns als Aussteller gegenüber äußert wie behördliche Hygienekonzepte (2G, 2G+ oder?) umgesetzt werden müssen.

Die DEKRA ist ebenfalls schon frühzeitig in die Planungen im Umfeld der IASRE eingestiegen und bietet am 3. März 2022 ihre Zertifizierungsprüfung für allen Prüfwilligen an. Die theoretische Prüfung wird einen Umfang von 90 Minuten haben und die praktische Prüfung 60 Minuten pro Bauteil. Im Vorfeld gibt es für die theoretische Prüfung wie immer ein Online-Tool zum Üben. Nähere Informationen dazu können im Schulungszentrum der DEKRA in Altensteig-Wart, Telefon 0711-7861-0 (bitte auf die BVAT-Mitgliedschaft verweisen) oder in der Geschäftsstelle des BVAT erfragt werden.

Als nächstes möchten wir unser neues Fördermitglied MEWA begrüßen und einen Beitrag von ihnen veröffentlichen. Für den Inhalt des nachfolgenden Texts zeichnet das Neu-Mitglied verantwortlich.

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MEWA Textil-Service AG & Co. Management OHG Ihr Partner für Betriebstextilien

Berufskleidung: Das Team flexibel saisonal ausstatten

Europas führender Anbieter im Bereich Textil-Management ist mit der Idee des Textilsharings von 1908, weiter auf Erfolgskurs und aktueller denn je.

Mittlerweile betreut das Familienunternehmen rund 188.000 Vertragskunden und bietet einen sicheren Fullservice. MEWA liefert zuverlässig Berufskleidung, Fußmatten und Waschraumhygiene in einem fest vereinbarten Lieferrhythmus. Gleichzeitig werden bereits benutzte Textilen abgeholt, gewaschen, repariert und bei Bedarf ausgetauscht. Der Service umfasst neben der bedarfsorientierten Ausstattung, auch eine intensive, individuelle Beratung und Betreuung, damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem einheitlichen und gepflegten Erscheinungsbild bei der Kundin oder beim Kunden auftreten.

Unter der Marke „MEWA buy4work“ ergänzt MEWA den Service für Berufs- oder Schutzkleidung mit Arbeitsschutzartikeln bekannter Markenhersteller (z.B. Arbeitsschuhe, Arbeitshandschuhe, Hautschutzartikel).

Seit Beginn des Sommers ist MEWA Kooperationspartner des Bundesverband Ausbeultechnik und Hagelinstandsetzung e.V. und bietet seinen Mitgliedern folgende Vorteile:

  • attraktive Sonderkonditionen auf alle unsere Artikel

  • Individualisierte Kleidung durch Besticken oder Bedrucken mit Mitarbeiternamen, Logo oder

    Emblem.

  • Professionelles Auftreten durch funktionelles und einheitliches Erscheinungsbild.

  • Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

  • Jederzeit hygienisch saubere und gepflegte Berufsbekleidung

  • #textilsharing: Textilien immer dann zur Verfügung haben, wenn sie gebraucht werden – ohne sie

    besitzen zu müssen.

    Kontakt:

    MEWA Textil-Service AG & Co. Deutschland OHG, John-F.-Kennedy-Straße 4 65189 Wiesbaden, Telefon: 0800 4 500 300, E-Mail: handwerk@mewa.de

Wir hoffen unser Newsletter hat euch auf den neusten Stand gebracht. Gerne nehmen wir euere Wünsche und Anregungen für Themen, die euch interessieren oder auch aufregen weiter entgegen.

PS. Schaut mal auf unserer Facebook Fanpage vorbei, die ersten Mitgliederinterviews sind online und wenn Ihr auch eins möchtet sprecht uns gern an, jeder kann mitmachen. (Kostenfrei für Mitglieder)

In diesem Sinne, bleibt gesund!